Formen des Factorings

Pro und Contra Factoring
Formen des Factorings
Funktionen des Factorings
Verfahren des Factorings
Impressum
Folgende Formen des Factorings können unterschieden werden:
Full-Service-Factoring (Standardfactoring)
Das Verfahren umfaßt neben der umsatzkongruenten Finanzierung auch eine hundertprozentige Risikoabsicherung und eine Entlastung beim Debitorenmanagement.

Online-Factoring
Abwicklung des Factoringverfahrens unter Verwendung moderner Datenübertragungstechnik.

Bulk-Factoring (Inhouse-Factoring, Eigenservice-Factoring)
Der Factoringnehmer nutzt die Finanzierung und Risikoabsicherung durch den Factor, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen. Er führt die Debitorenbuchhaltung - treuhänderisch für den Factor - selbst durch.

Fälligkeits-Factoring (Maturity Factoring)
Der Factoringnehmer nutzt die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement, verzichtet jedoch auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises.

Offenes/Stilles Factoring
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen; beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. In Deutschland wird überwiegend die offene Abtretung praktiziert.

Export-Factoring/Import-Factoring

Die Factoringgeber bieten Factoring sowohl für den inländischen als auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring. Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.

Echtes und unechtes Factoring
Als "echtes Factoring" wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem der Factor das Delkredererisiko übernimmt. Dagegen wird Factoring ohne Übernahme dieses Risikos als "unechtes Factoring" bezeichnet. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert, während das "unechte Factoring" nach Rechtsprechung des BGH mit dem Makel der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) belastet ist.