Pro und Contra Factoring

Pro und Contra Factoring
Formen des Factorings
Funktionen des Factorings
Verfahren des Factorings
Impressum
  Vorteile
  • der Unternehmer kann seinen Kunden größere Zahlungsziele einräumen und damit Wettbewerbsvorteile nutzen;
  • verbesserte Bonitätsbeurteilung (Rating) bei Banken und Partnern der Kunden;
  • die Finanzierung des Unternehmenswachstums kann umsatzkongruent sichergestellt werden;
  • kein Wertberichtigungs- und Abschreibungsbedarf bei verkauften Forderungen bedeuten höhere Rendite, verbesserte Ertragskraft, verbesserte Bonität;
  • bei Erreichen der "Kreditobergrenze" kann durch Factoring größerer Finanzierungsspielraum ermöglicht werden;
  • Personal- und Sacheinsparung im Bereich Buchführung mit effizientem Debitorenmanagement durch den Factor;
  • keine Warenkreditversicherung;
  • Keine Beitreibungsgebühren für eigenes oder fremdes Inkasso;
  • der Factoringnehmer profitiert durch laufende Bonitätsprüfungen von einer gesunden Kundenstruktur im Sinne einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung;
  • Verringerung der Abhängigkeit von einem Kreditgeber durch Liquidität, die planbar ist; 
  • durch den Verkauf von Forderungen ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote;
  Nachteile
    Kosten
  • Der Factor verlangt für seine Dienste ein umsatzabhängiges Entgeld, das zwischen 0,6 und 2,5 Prozent vom angekauften Forderungsbestand liegt und vom geschätzten Risiko und Arbeitsaufwand abhängt. Hinzu kommt in den meisten Fällen eine Pauschale für eine eventuelle Bonitätsprüfung der Abnehmer. Außerdem fallen für die bereitgestellte Liquidität Zinsen an, ähnlich viel wie bei einem Kredit von der Bank. Diese allerdings würde zusätzliche Sicherheiten verlangen.
  • Beschränkung:
  • Factoring ist nicht für alle Industriezweige geeignet. Vor allem die verarbeitende Industrie und der entsprechende Großhandel kann mit diesem Instrument seine Außenstände absichern. Schwierig wird es bei Dienstleistungen. Diese Außenstände übernimmt ein Factor nur, wenn sich diese genau definieren lassen. Das heißt, Projektaufträge wie Bauten bei Ingenieuren und Architekten lassen sich nicht mit Factoring absichern. Eben sowenig sichert eine Factoringgesellschaft Forderungen gegen Privatkunden ab. Einzelhändler können daher nicht auf dieses Finanzierungsinstrument zurückgreifen.
  • Der Factor kauft grundsätzlich nicht jede Forderung an, sondern prüft die Drittschuldner auf Bonität und beschränkt sich bei negativem Ergebnis auf das reine Inkasso des Rechnungsbetrages.
  • Die längerfristige Bindung an den Factor erschwert eine schnelle Loslösung.
  • Bei Auflösung des Vertrages kommen auf den Betrieb Umstrukturierungskosten zu.
  • der Factoringnehmer zeigt eine wirtschaftliche Schwäche.
  • die Abtretung des Gesamtforderungsbestandes bedeutet, dass keine Selektion möglich ist.
  • Drittschuldner schließen vermehrt Forderungsabtretung in ihren AGB aus (zu hoher Verwaltungsaufwand).